Drohnenklassen C0 bis C4: Welche Regeln gelten für meine Drohne?
Auf neuen Drohnen steht ein Klassenkennzeichen von C0 bis C4. Es entscheidet, wo und wie Sie fliegen dürfen und welchen Nachweis Sie brauchen. Hier die Übersicht.
Die drei Unterkategorien A1, A2 und A3
Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien geteilt, je nachdem, wie nah Sie Menschen kommen dürfen:
- A1: Fliegen über einzelne Personen ist mit sehr leichten Drohnen erlaubt, nie über Menschenansammlungen.
- A2: Fliegen in der Nähe von Personen, mit mindestens 30 m Abstand, im Langsamflugmodus 5 m.
- A3: Fliegen weit weg von Menschen, mindestens 150 m entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
Die Klassen im Überblick
| Klasse | Gewicht | Unterkategorie | Nachweis |
|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | A1 | keiner; Herstelleranleitung kennen |
| C1 | unter 900 g (oder unter 80 Joule Aufprallenergie) | A1 | A1/A3-Kompetenznachweis |
| C2 | unter 4 kg | A2 oder A3 | für A2: A2-Fernpiloten-Zeugnis; für A3: A1/A3 |
| C3 | unter 25 kg | A3 | A1/A3-Kompetenznachweis |
| C4 | unter 25 kg | A3 | A1/A3-Kompetenznachweis |
Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 haben eine Fernidentifizierung (Remote ID), eine Geo-Sensibilisierung und ein grünes Blinklicht. In diese Fernidentifizierung geben Sie Ihre e-ID ein. An der Drohne muss die e-ID trotzdem zusätzlich sichtbar angebracht sein.
Ältere Drohnen ohne Klasse
Drohnen ohne Klassenkennzeichen, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, also in der EU auf den Markt kamen, dürfen weiter fliegen:
- unter 250 g in A1, ohne Kompetenznachweis
- unter 25 kg in A3, mit A1/A3-Kompetenznachweis
Drohnen ohne Klassenkennzeichen, die erst später in Verkehr gebracht wurden, dürfen in der offenen Kategorie gar nicht fliegen. Ausgenommen sind Eigenbauten. Achten Sie beim Kauf auf das C-Kennzeichen.
Seit 2024 strenger: Bis Ende 2023 galten großzügigere Übergangsregeln, etwa A1 für Drohnen unter 500 g. Diese Regeln sind ausgelaufen. Eine ältere Drohne ohne Klasse ab 250 g darf heute nur noch in A3 fliegen, also weit weg von Menschen und Siedlungen.
Und die Registrierung?
Unabhängig von der Klasse müssen Sie sich als Betreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt. Unter 250 g müssen Sie sich registrieren, sobald die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor hat, der Daten über Personen erfassen kann, etwa ein Mikrofon. Ausgenommen sind dann nur Spielzeugdrohnen. Ihre e-ID kommt dann auf jede Drohne. Mehr dazu in Was muss auf das Drohnenkennzeichen? und e-ID oder Führerscheinnummer?
Mindestalter
In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Ohne Mindestalter dürfen Kinder fliegen, wenn die Drohne ein Spielzeug der Klasse C0 oder ein Eigenbau unter 250 g ist, oder wenn ein Fernpilot ab 16 Jahren mit dem passenden Nachweis direkt daneben die Aufsicht führt. Normale Kameradrohnen der Klasse C0 sind kein Spielzeug; für sie gilt das Mindestalter.
Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945 und die Angaben der Behörden.