----- Drohnen Abverkauf von wenig geflogenen Entwicklungs- und Fotomodellen, darunter DJI Mini 2, DJI Air 2S, DJI Mavic 3 und DJI Mavic 3 Cine -----

Drohnenversicherung: Ist sie Pflicht?

Ja. In Deutschland muss für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung bestehen, unabhängig vom Gewicht. Hier erfahren Sie, warum, was die Versicherung abdecken muss und was in Österreich und der Schweiz gilt.

Was das Gesetz sagt

Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge (§ 1 Luftverkehrsgesetz). Für jedes Luftfahrzeug muss der Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 43 Luftverkehrsgesetz). Eine Ausnahme für leichte Drohnen oder für Spielzeug nennt das Gesetz nicht.

Auch unter 250 g: Für kleine Drohnen brauchen Sie in vielen Fällen keinen Führerschein. Die Versicherungspflicht gilt trotzdem.

Reicht meine private Haftpflicht?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen ein, oft nur bis zu einem bestimmten Gewicht, viele schließen sie aus. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach und lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen. Wichtig: Die Versicherung muss die gesetzliche Pflicht nach dem Luftverkehrsgesetz erfüllen.

Wie hoch muss die Deckung sein?

Die Mindestsumme richtet sich nach dem Gewicht. Für Drohnen unter 500 kg sind es 750.000 Rechnungseinheiten (§ 102 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit § 37 Luftverkehrsgesetz). Eine Rechnungseinheit ist ein Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds; der Euro-Wert schwankt mit dem Kurs. Spezielle Drohnenversicherungen sind meist deutlich höher abgesichert.

Den Nachweis dabeihaben

Beim Fliegen müssen Sie die Versicherungsbestätigung bei sich haben (§ 106 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Am sichersten ist ein Ausdruck; viele Versicherer stellen auch digitale Nachweise aus. Polizei und Behörden können sie jederzeit sehen wollen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Österreich und Schweiz

  • Österreich: Laut Austro Control besteht für Drohnen eine Haftpflichtversicherungspflicht mit mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten; die Polizzennummer wird bei der Registrierung angegeben. Klären Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung Österreich abdeckt.
  • Schweiz: Ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Pflicht, darunter empfiehlt das Bundesamt für Zivilluftfahrt sie.

Was Sie sonst noch dabeihaben müssen

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung; maßgeblich sind das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Ihr Versicherungsvertrag.