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Wie hoch darf ich mit der Drohne fliegen?

Die kurze Antwort: höchstens 120 Meter. Wie diese Höhe gemessen wird und wann Sie ausnahmsweise höher dürfen, erklären wir hier. Die Regeln gelten in der ganzen EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Die 120-Meter-Regel

In der offenen Kategorie, also beim normalen Fliegen ohne besondere Genehmigung, darf Ihre Drohne höchstens 120 m vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entfernt sein (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Anhang UAS.OPEN.010).

Wichtig: Gemessen wird zum Boden unter und neben der Drohne, nicht zum Startpunkt. Starten Sie auf einem Berg und fliegen über das Tal hinaus, wird der Abstand zum Talboden schnell größer als 120 m. Viele Drohnen zeigen nur die Höhe über dem Startpunkt an.

Ausnahme an hohen Hindernissen

Steht ein künstliches Hindernis da, das höher als 105 m ist, etwa ein Funkmast, und bittet dessen Verantwortlicher darum, darf die Drohne innerhalb von 50 m um das Hindernis bis zu 15 m höher fliegen als das Hindernis selbst. Ohne eine solche Bitte bleibt es bei 120 m.

Was die Drohne selbst können muss

Drohnen der Klasse C0 sind ab Werk auf 120 m über dem Startpunkt begrenzt. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 haben diese Grenze oder einen einstellbaren Höhenbegrenzer. Diese Technik hilft, ersetzt aber nicht Ihren Blick aufs Gelände.

Modellflieger im Verein

Mitglieder der Modellflugverbände DMFV und MFSD dürfen unter den Bedingungen ihres Verbands auch höher als 120 m fliegen, unter anderem mit einem Kenntnisnachweis des Verbands, in Sichtweite und unter Beachtung von Luftraum und Verbotszonen. Das erlaubt eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts für die Verbände. Für alle anderen gilt die 120-m-Grenze.

Niedriger, als Sie denken

Die 120 m sind die Obergrenze. Bestimmte Orte haben eigene, niedrigere Grenzen, etwa die Kontrollzonen großer Flughäfen. Prüfen Sie vor jedem Flug die dipul-Karte (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des Bundes). Mehr dazu in unserem Artikel Wo darf ich mit der Drohne fliegen?

Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Verordnungen und die Angaben der Behörden.