Verschiedene Farben hochwertig eloxiertes Flugzeugaluminium
Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen seit Oktober 2017 gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers. Die Roboterwerk GmbH vertreibt exklusiv die Drohnen-Kennzeichen des Herstellers UAV-ID.
- Seit Oktober 2019 besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Mit dem 31.12.2020 treten hier Neuerungen auf und eine systematische und physische Kennzeichnung an der Drohne werden Pflicht (e-ID)
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Aluminium - in weiteren Farben erhältlichGröße - 20x8mm oder 20x11mm und gestochen scharfe Beschriftung durch Panasonic Lasermarkiersysteme, selbstklebend